0 Bitte beachten Sie: Um eine vollständige Reiseanmeldung abgeben zu können, bitten wir Sie, sich zuerst den aktuellen Prospekt zusenden zu lassen, damit Sie die Leistungen und Preise auf nachfolgenden Anmeldeschein übertragen können!
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Reisedatum:
Reisetitel:
Zustiegsbahnhof:
Fahrschein(e) Erwachsener
zu je
€ =
€
Fahrschein(e) Kinder (4-14 Jahre)
Gruppenfahrschein (ab 6 Personen)
Zusatzleistungen:
x
Überweisungsbetrag:
Nichtraucher
Raucher
Bitte bestätigen Sie unsere AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen der BTE Reise- und Zahlungsbedingungen Sehr geehrte Reisegäste, bitte lesen Sie unsere nachstehenden Reisebedingungen in Ruhe und mit Sorgfalt durch. Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen und uns. Sie gelten ergänzend zu den § 651a ff des BGB. Wir werden uns alle Mühe geben, Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so angenehm wie möglich durchzuführen. 1. ANMELDUNG 1.1 Der Reisevertrag wird schriftlich abgeschlossen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung). Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind schriftlich zu erfassen. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie vor Vertragsabschluss die vollständigen Reise- und Zahlungsbedingungen. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Wir weisen darauf hin, dass für alle von uns angebotenen Reisen bestimmte Anmeldeschlusstermine bestehen, die aus dem jeweiligen Prospekt zu entnehmen sind. Sollte Ihre Anmeldung nach diesem Termin bei uns eingehen, so können wir keine Gewähr mehr für einen Teilnehmerplatz geben. Es wird deshalb eine frühzeitige Anmeldung empfohlen. 1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Unverzüglich nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Reisebestätigung. Dazu sind wir aber nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung, weniger als fünf Tage vor Reisebeginn, handelt. 1.3 Die Anmeldung erfolgt durch Sie, den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung haben Sie genauso wie für Ihre eigene Verpflichtung einzustehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 1.4 Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen vor. Die Zusendung der schriftlichen Reisebestätigung durch uns stellt ein Reisevertragsangebot dar, an welches wir uns sieben Tage gebunden halten. Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn sie innerhalb der Bindungsfrist uns gegenüber die Annahme erklären. Schadensersatzansprüche unsererseits wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. 1.5 Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung oder Reservierung nach 1.4 ab, müssen Sie dieses Angebot nicht annehmen. Wir binden uns an das neue Angebot sieben Tage. Der Vertrag kommt nur dann auf Grundlage unseres neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns gegenüber die Annahme erklären. 1.6 Ausdrücklich im Katalog, Prospekt, etc. als vermittelt beschriebene Leistungen unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Fall der Reisevermittlung ist die Haftung unsererseits ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen und unsere Hauptpflichten aus dem Reisevertrag betroffen sind bzw. zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst. Für den Vertragsabschluss gelten die vorstehenden Bedingungen sinngemäß. 2. BEZAHLUNG 2.1. Zusammen mit den Reiseunterlagen und dem Sicherungsschein im Sinne von § 651 k BGB erhalten Sie eine Rechnung. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie auf das angegebene Konto. Bei höheren Reisebeträgen verlangen wir für gewöhnlich eine Anzahlung. In diesem Fall ist nach Abschluss des Reisevertrages die jeweilige Anzahlung pro Person Zug um Zug gegen die Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k BGB an uns zu bezahlen. 2.2 Ein eventueller Restbetrag ist ohne Aufforderung spätestens eine Woche vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen, zu zahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k BGB. 2.3 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung mit eingeschlossen ist und der Reisepreis 75,00 EUR nicht übersteigt. 2.4 Zahlungen sind ohne Abzug von Bankspesen zu leisten. Erfolgt die Zahlung Ihrerseits nicht vollständig und pünktlich, so haben wir das Recht, unsererseits vom Vertrag zurückzutreten und einen Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort zu bezahlen. 3. LEISTUNGEN Welche Leistungen im Reisevertrag vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht voraussehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor der Buchung selbstverständlich informiert werden. Programmänderungen, die durch Schäden an Lokomotiven sowie Störungen im Bahnbetrieb verursacht sind, müssen wir uns ebenfalls vorbehalten. Wir bemühen uns aber um Ersatzlösungen, die den objektiven Zweck oder Charakter der Reise wahren. 4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzustand der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigen Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (zum Beispiel Tariferhöhungen der Deutschen Bahn AG u.a.) oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren usw. oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung der wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie zu unserem Angebot anzubieten. 4.3 Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Weiterführende Ersatz- oder Schadensersatzansprüche - über die vorgenannten hinaus - haben Sie gegenüber uns keine. 5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns; (fern)mündliche Rücktrittserklärungen sind unwirksam. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Wir können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisereis pauschalieren: 5.2 Bis 45 Tage vor Reisebeginn 5 % des Reisepreises vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises vom 29. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises vom 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises und ab dem Reisetag 100 % des Reisepreises. 5.3 Wir behalten uns vor, im Falle eines Rücktritts an Stelle der pauschalisierten Ersatzansprüche, von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu verlangen. 5.4 Sollten Sie eine Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht antreten, verfällt der volle Reisepreis. 5.5 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Es wird Ihnen dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung empfohlen. 5.6 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er mit Ihnen zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. 6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN Nehmen Sie einzelnen Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Nicht erstattet werden völlig unerhebliche Teilleistungen, wie z.B. einzelne Mahlzeiten, Transfers, Zustieg unterwegs statt am Abfahrtsort, einzelne Ausflüge oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 7.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von unseren Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. 7.2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Unser Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben (z. B. kein Kalkulationsfehler vorliegt und wenn wir die zu unserem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein Ersatzangebot unterbreitet haben. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich kann Ihnen Ihr nachweislicher Buchungsaufwand pauschal erstattet werden, sofern Sie von unserem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nur knapp verfehlt werden und es kalkulatorisch vertretbar sein, werden wir Ihnen die Reise zu einem angepassten Preis oder mit einem vertretbar geänderten Leistungspaket anbieten. Sie können sich dann wie unter Ziffer 1 am Ende beschrieben binnen 7 Tagen entscheiden. 8. MINDESTTEILNEHMERZAHL 8.1. Für bestimmte Angebote aus unseren Prospekten haben wir Mindestteilnehmerzahlen vorgesehen. Ob eine solche vorliegt, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt. Wird diese Zahl nicht erreicht, so können wir bis 14 Tage vor Reisebeginn Ihnen gegenüber erklären, dass die Reise nicht durchgeführt wird. Insofern besteht für uns ein Rücktrittsrecht. Die Erklärung darüber, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und somit auch die Reise nicht durchgeführt wird, ist Ihnen spätestens bis 14 Tage vor Reisebeginn mitzuteilen. 8.2. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Wenn Sie dieses Recht wahrnehmen wollen, haben Sie uns dies unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung schriftlich mitzuteilen. 8.3. Machen Sie von Ihrem Recht nach 8.2. nicht Gebrauch, so erstatten wir den bereits gezahlten Reisepreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Sicherungsscheins an Sie zurück. 9. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl wir als auch Sie den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Reisevertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von uns und von Ihnen je zur Hälfte zu tragen. Weitere Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. 10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS DES REISEVERANSTALTERS 10.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Prospekten angegebenen Reiseleistungen sofern wir nicht gemäß Ziffer 4 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und wird Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis erstellt, so erbringen wir Fremdleistungen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die wir ausdrücklich hinweisen und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. 11. GEWÄHRLEISTUNG 11.1 Sollten wir, trotz immer währender Bemühungen Sie zufrieden zu stellen, die Reise nicht vertragsgemäß erbringen, so können Sie Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Wir sind berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Der Abhilfeanspruch setzt voraus, dass Sie den oder die Reisemängel bei der örtlichen Reiseleistung, dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, direkt bei uns anzeigen, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber uns unzumutbar machen. Die entsprechenden Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus unseren Reiseunterlagen. Ist die Reise mangelhaft und leisten wir nicht innerhalb der von Ihnen bestimmten Frist Abhilfe, so können Sie auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen von uns verlangen. Es bedarf keiner Fristsetzung Ihrerseits, wenn die Abhilfe unmöglich ist, wir die Abhilfe verweigern oder ein besonderes Interesse Ihrerseits eine sofortige Kündigung rechtfertigt. 11.2 Für die Dauer einer nichtvertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Sie können eine Herabsetzung des Reisepreises jedoch nur verlangen, wenn sie den oder die Reisemängel bei der örtlichen Reiseleitung, dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, direkt bei uns anzeigen, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber uns unzumutbar machen. Die entsprechenden Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus unserem Prospekt. Unterlassen Sie schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen Ihnen keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. Ein derartiger Minderungsanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden (Abtretungsverbot) 11.3. Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es auch dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt ist. 11.4 Bei berechtigter Kündigung können wir für erbrachte oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich. Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für Sie kein Interesse haben. Wir haben alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mitumfasst, so haben wir auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen. 11.5. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Ein derartiger Schadensersatzanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden (Abtretungsverbot). 12. MITWIRKUNGSPFLICHT Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 13. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG 13.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, a) soweit der bei Ihnen entstandene Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung, wobei wir Sie gerne beraten. 13.2. Gelten für eine von uns zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns gegenüber Ihnen auf diese Übereinkommen oder auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 13.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge am Zielort, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), die aus organisatorischen Gründen bei uns schon mitgebucht und bezahlt werden können. Für die Richtigkeit der Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir nicht haften. 14. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie nachweisen, ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen zu sein. Ihre Ansprüche aus §§ 651 bis 651/BGB verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Reiseende (§§ 651g Abs. 2, Satz 1 i.V.m. § 651m Satz 2 BGB). Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag hätte enden sollen. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. 15. PAß, VISA UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen wie Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn wir hätten die Verzögerung zu vertreten. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. 16. ANSCHLUßFAHRTEN Alle unsere Fahrten können Sie inklusive der Anreise ab Ihrem Bahnhof im Bereich der Deutschen Bahn AG buchen. Sie erhalten von uns Ihren Fahrtausweis in der gebuchten Klasse rechtzeitig zugesandt. Die Geltungsdauer des Fahrtausweises beträgt 2 Monate. Während der Anreise in Zügen der Deutschen Bahn AG müssen Sie das Gesamtarrangement bei sich haben und auf Verlangen vorzeigen. Fahrtunterbrechungen sind zugelassen. Jeder Reisende wird als Reisender ohne gültigen Fahrausweis angesehen, wenn er an einem nicht vorgesehenen Tag oder über einen nicht vorgesehenen Beförderungsweg reist, wenn er sich nicht über den berechtigten Besitz des Fahrtausweises ausweisen kann oder wenn er auf der Anreise sein Arrangement nicht vorweisen kann. Die Fahrgeldnacherhebung wird nach den Bestimmungen der betreffenden Bahn durchgeführt. Eine Erstattung der Anschlussfahrkarte ist ausschließlich nur über uns möglich, wobei die geltenden tariflichen Bestimmungen der jeweiligen Bahnverwaltung Gültigkeit haben. 17. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und/ oder dieser allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten allgemeinen Reisebedingungen zur Folge. 18. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Sämtliche Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor. 19. GERICHTSSTAND Gerichtliche Auseinandersetzungen sind nur an unserem Sitz in Bamberg möglich. Sofern wir Sie verklagen müßten, ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn die Klage würde sich gegen Vollkaufleute oder Personen richten, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Austand verlegt haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen gilt unser Sitz als Gerichtsstand vereinbart. 20. VERANSTALTER BahnTouristikExpress GmbH, Geschäftsführer Tobias Schiedermeier und Matthias Wolf, Bahnhofstraße 40, D-90402 Nürnberg. Tel.: (0911) 240 388 0; Fax: (0911) 240 388 70 Stand: 01.04.2006 Handelsregister: Amtsgericht Nürnberg HRB 22504